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Auf welche mautfreie Fahrzeuge bezieht sich die Pflicht zur Registrierung im elektronischen Mautsystem:

Die folgenden Fahrzeuge sind von der Mautzahlung lediglich in dem Fall befreit, wenn sie im elektronischen Mautsystem registriert sind:

  • Fahrzeuge der Streitkräfte oder Ziviltruppen des entsendenden Staats zwecks der Erfüllung von Dienstpflichten laut Sondervorschrift,
  • Fahrzeuge der Rettungseinheiten des integrierten Rettungssystems auβer juristischen Personen und natürlichen Personen, deren Unternehmensgegenstand in der Leistung von Hilfe beim Schutz des Lebens laut Sondervorschrift besteht,
  • Fahrzeuge des Verwalters der Mauterhebung,
  • die zur Wartung der begrenzten Straβenabschnitte benutzt werden,
  • Fahrzeuge, die zur Kontrolle der elektronischen Mauterhebung durch beauftragte Personen benutz werden,
  • Fahrzeuge, die die Mobilisierungsreserven bei der Erfüllung von Aufgaben laut Sondervorschrift bilden. 
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Wo und wie kann man ein mautfreies Fahrzeug registrieren

Der Betreiber eines mautfreien Fahrzeugs mit der Pflicht zur Registrierung des Fahrzeugs im elektronischen Mautsystem hat vor dem Beginn der Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten die Pflicht, beim Systembetreiber die Registrierung des Fahrzeugs im elektronischen Mautsystem zu beantragen, und zwar ausschlieβlich an einer durch das Ausfüllen des für die Registrierung von mautfreien Fahrzeugen bestimmten Registrierungsformulars.

Dem ordnungsgemäβ ausgefüllten Registrierungsformular ist Folgendes beizufügen/beizulegen:

  • Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief,
  • die Person des Betreibers des mautfreien Fahrzeugs nachweisende Belege sowie den Grund der Fahrzeugbefreiung nach dem untengenannten Punkt 3 nachweisende Belege.

Wenn es unmittelbar vor dem Beginn der Nutzung von begrenzten Straβenabschnitten durch ein mautfreies Fahrzeug zur Änderung einer der registrierten Angaben kommt, ist der Fahrzeugbetreiber verpflichtet, die geänderte Angabe zur Registrierung im elektronischen Mautsystem innerhalb von 5 Tagen ab dem Tag der Änderung liefern.

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Welche sind die vorzulegenden Belege und die erforderlichen Angaben

Bei der Registrierung eines mautfreien Fahrzeugs hat der Betreiber des mautfreien Fahrzeugs Folgendes vorzulegen:

  • die Person des Betreibers des mautfreien Fahrzeugs nachweisende Belege (z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Bescheinigung über die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde, usw.),
  • den Grund der Fahrzeugbefreiung nachweisende Belege (z.B. Vertrag über die Instandhaltung der begrenzten Straβenabschnitte, usw.).

Wenn die Befreiung des Fahrzeugs von der Maut zeitlich begrenzt ist, hat der Fahrzeugbetreiber den Zeitraum und Ort zu nennen, auf welchen sich die Befreiung des Fahrzeugs von der Maut bezieht.

Zwecks eines mautfreien Fahrzeugs hat der Betreiber des mautfreien Fahrzeugs vor allem folgende Angaben zu liefern:

  • Handelsname und Adresse des Geschäftssitzes, wenn es der Fahrzeugbetreiber eine natürliche Person-Unternehmer ist; Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Wohnsitzanschrift, Staatsbürgerschaft, Personalausweis- oder Reisepassnummer, wenn es der Fahrzeugbetreiber eine andere natürliche Person ist,
  • Name oder Handelsname und Geschäftsadresse, wenn der Fahrzeugbetreiber eine juristische Person ist,
  • Kennzeichen und das Land, in dem das Fahrzeug registriert ist,
  • Kontaktangaben des Fahrzeugbetreibers, insbesondere die Kontakttelefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.
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Wie verläuft die Erledigung des Antrags

Nach dem Empfang des Antrags, d.h. eines ordnungsgemäβ ausgefüllten Registrierungsformular zur Registrierung von mautfreien Fahrzeugen einschlieβlich sämtlicher Anlagen, wird der Systembetreiber die Angaben bearbeiten und den Antrag dem Verwalter der Mauterhebung zur Genehmigung vorzulegen. Auf Grundlage der Genehmigung/Nichtgenehmigung des Antrags seitens des Verwalters des Mautsystems (Nationale Autobahngesellschaft - Národná diaľničná spoločnosť, a.s.) wird der Systembetreiber dem Fahrzeugbetreiber die „Stellungnahme zum Antrag auf Registrierung von mautfreien Fahrzeugen“ senden.

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Wo kann man weitere Informationen erhalten

Sämtliche Rechte und Pflichten der Betreiber von mautfreien Fahrzeugen werden durch jeweilige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Systembetreibers und Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verwalters der Mauterhebung sowie durch einschlägige Bestimmungen des Gesetzes Nr. 474/2013 Slg. über die Erhebung der Maut für die Nutzung von begrenzten Straβenabschnitte und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der gültigen Fassung geregelt.

Weitere Informationen bezüglich der Registrierung von Fahrzeugen im Mautsystem finden Sie:

  • im Internetportal www.emyto.sk in der Sektion Kundenservice,
  • telefonisch per Hotline unter +421 2 35 111111.