Bemautete Abschnitte

Umfang und Gliederung des Netzes bemauteter Straßenabschnitte im Gebiet der Slowakischen Republik, auf denen die elektronische Mauterhebung angewendet wird, legt die Verordnung Nr. 228/2020 Slg. des Ministeriums für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik in der jeweils geltenden Fassung fest, mit der die bemauteten Abschnitte von Autobahnen, Straßen I. Klasse und Straßen II. Klasse festgelegt werden.

Netz der bemauteten Straßenabschnitte

Gemäß dieser Verordnung ist das Netz der bemauteten Straßenabschnitte der Slowakischen Republik in folgende Abschnittstypen gegliedert:

  • bemautete Autobahnabschnitte,
  • bemautete Abschnitte von Straßen I. Klasse, die parallel zu Autobahnen verlaufen,
  • bemautete Abschnitte von Straßen I. Klasse, die nicht parallel zu Autobahnen verlaufen,
  • bemautete Abschnitte sonstiger Straßen I. Klasse,
  • bemautete Abschnitte sonstiger Straßen I. Klasse innerhalb geschlossener Ortschaften,
  • bemautete Abschnitte von Straßen II. Klasse.

Gemäß dem seit 1. Juli 2026 geltenden Wortlaut dieser Verordnung umfasst das Netz der bemauteten Straßenabschnitte im Gebiet der Slowakischen Republik insgesamt mehr als 8.309 km, wovon von dieser Gesamtlänge des Netzes entfallen:

  • 924 km auf bemautete Autobahnabschnitte,
  • 492 km auf bemautete Abschnitte von Straßen I. Klasse, die parallel zu Autobahnen verlaufen,
  • 1.145 km auf bemautete Abschnitte von Straßen I. Klasse, die nicht parallel zu Autobahnen verlaufen,
  • 586 km auf bemautete Abschnitte sonstiger Straßen I. Klasse,
  • 1.537 km auf bemautete Abschnitte sonstiger Straßen I. Klasse innerhalb geschlossener Ortschaften,
  • 3.625 km auf bemautete Abschnitte von Straßen II. Klasse.

Für Zwecke der Mautzahlung wird innerhalb des Netzes der bemauteten Straßenabschnitte zwischen Abschnitten unterschieden, für die gemäß der Regierungsverordnung Nr. 418/2024 Slg. der Slowakischen Republik in der jeweils geltenden Fassung ein von null verschiedener Mautsatz gilt, und Abschnitten, für die ein Mautsatz von null gilt. Der von null verschiedene Mautsatz gilt für bemautete Autobahnabschnitte, Abschnitte von Straßen I. Klasse, die parallel zu Autobahnen verlaufen, und Abschnitte von Straßen I. Klasse, die nicht parallel zu Autobahnen verlaufen. Der Mautsatz von null gilt für bemautete Abschnitte sonstiger Straßen I. Klasse einschließlich der Abschnitte innerhalb geschlossener Ortschaften sowie für bemautete Abschnitte von Straßen II. Klasse. Detailliertere Informationen zu Mautsätzen, zur Art der Mautberechnung und zu Ermäßigungen auf die Mautsätze finden Sie auf der Seite Mautsätze und Ermäßigungen.

Die Art der Nutzung bemauteter Straßenabschnitte mit elektronischer Mauterhebung legt § 5 des Mauterhebungsgesetzes fest, wonach ein bemauteter Straßenabschnitt in beiden Fahrtrichtungen genutzt werden kann, wobei jede Fahrtrichtung im elektronischen Mautsystem gesondert bewertet wird. Ein bemauteter Straßenabschnitt kann zugleich in Teilabschnitte unterteilt sein, an denen es möglich ist, in den bemauteten Straßenabschnitt einzufahren oder ihn zu verlassen. Dieser Teil des Gesetzes regelt zudem gesondert die Nutzung bemauteter Straßenabschnitte innerhalb geschlossener Ortschaften.

Karte der bemauteten Straßenabschnitte

In diesem Abschnitt steht eine interaktive Karte der bemauteten Straßenabschnitte zur Verfügung, die die bemauteten Abschnitte von Autobahnen, Straßen I. Klasse und Straßen II. Klasse im Gebiet der Slowakischen Republik einschließlich der bemauteten Straßenabschnitte innerhalb geschlossener Ortschaften zeigt.

Die Karte ermöglicht eine grundlegende Orientierung über den Umfang des Netzes der bemauteten Straßenabschnitte und über die einzelnen Abschnittstypen. Zugleich ermöglicht sie die Anzeige und Suche von Kundenstellen.

Die Karte hat informativen Charakter; für die Bestimmung des Umfangs und der Gliederung des Netzes der bemauteten Straßenabschnitte ist der Wortlaut der einschlägigen Rechtsvorschriften maßgeblich, insbesondere der Verordnung Nr. 228/2020 Slg. des Ministeriums für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik in der jeweils geltenden Fassung.

Eine informative Karte der bemauteten Straßenabschnitte im PDF-Format ist auch auf der Seite Dokumente zum Herunterladen verfügbar.