Häufig gestellte Fragen

Ab dem 24. November 2026 werden in diesem Bereich des Informationsportals nach und nach Unterseiten mit ausführlichen Informationen zu den Kundendienstleistungen hinzukommen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Mautzahlung, zur Verwaltung des Mautkontos und zu weiteren Dienstleistungen, die im Modus der vorausgezahlten Maut im Rahmen des neuen elektronischen Mautsystems der Slowakischen Republik verfügbar sind. Eigene Unterseiten werden auch den einzelnen Kundenservicekanälen gewidmet sein, insbesondere dem Kundenbereich Meine Maut, der Kundenhotline und den Kontaktstellen. Hinzu kommen Informationen zur Verfügbarkeit der einzelnen Kanäle und zum Umfang der über diese Kanäle angebotenen Dienstleistungen.

Ab dem 24. November 2026 wird hier auch eine Unterseite mit einer Liste der Kontaktstellen hinzukommen, an denen Sie ab dem 1. Dezember 2026 Fahrzeuge persönlich für das neue Mautsystem registrieren können.
 

Häufig gestellte Fragen

Im Laufe des Oktobers 2026 wird auf dieser Unterseite die Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten schrittweise ergänzt, die sich auf die Änderungen im elektronischen Mautsystem der Slowakischen Republik ab dem 1. Januar 2027 beziehen. Die Fragen und Antworten werden nach Themenbereichen geordnet.

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, wenden Sie sich an die Kundenhotline des neuen Mautdienstanbieters. Informationen zu ihrer Erreichbarkeit und den unterstützten Sprachen finden Sie auf der Seite Kontakte.
 

Änderungen bei der elektronischen Mauterhebung und wichtige Termine

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 im elektronischen Mautsystem?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Mauterhebung in der Slowakischen Republik mit einem neuen elektronischen Mautsystem fortgeführt. Das neue System wird im Eigentum der Národná diaľničná spoločnosť, a.s. stehen, die weiterhin Verwalter der Mauterhebung bleibt. Die Mautdienste im Modus der vorausgezahlten Maut, einschließlich der Fahrzeugregistrierung, der Bereitstellung neuer Bordgeräte und des Kundenservice, werden von CzechToll s.r.o. als Mautdienstanbieter erbracht.

Für Fahrzeugbetreiber, die ab 2027 das neue elektronische Mautsystem nutzen, bedeutet dies insbesondere, dass sie ein oder mehrere Fahrzeuge in diesem System registrieren, neue Vertragsverhältnisse eingehen und neue Bordgeräte entgegennehmen müssen. 

Was bleibt ab dem 1. Januar 2027 unverändert?

Die grundlegenden Prinzipien der elektronischen Mauterhebung in der Slowakei bleiben erhalten. Die Technologie der Mauterhebung, die Art der Mautberechnung, die Mautsätze, das Netz der festgelegten Straßenabschnitte sowie die Kategorien der mautpflichtigen Fahrzeuge ändern sich nicht.

Weiterhin gilt, dass ein mautpflichtiges Fahrzeug vor der Fahrt auf festgelegten Straßenabschnitten im elektronischen Mautsystem registriert und mit einem Bordgerät ausgestattet sein muss. 

Wie lange bleibt das derzeitige Mautsystem in Betrieb?

Das derzeitige elektronische Mautsystem bleibt bis zum 31. Dezember 2026 im regulären Betrieb. Das bedeutet, dass sämtliche Dienste bis dahin in unverändertem Umfang erbracht werden und für Fahrten im derzeitigen System weiterhin die derzeitigen Bordgeräte verwendet werden müssen. 

Muss ich jetzt etwas tun?

Nein. Im Zusammenhang mit dem neuen elektronischen Mautsystem sind derzeit keine Schritte erforderlich. Nutzen Sie das derzeitige elektronische Mautsystem und seine Dienste weiterhin wie bisher.

Gegen Ende des Jahres müssen Sie jedoch im Zusammenhang mit dem Übergang zum neuen elektronischen Mautsystem ein oder mehrere Fahrzeuge vorregistrieren und dafür neue Bordgeräte entgegennehmen. Die Vorregistrierung der Fahrzeuge für das neue Mautsystem beginnt am 1. Dezember 2026. 

Ab wann kann ich mich für das neue elektronische Mautsystem registrieren?

Ab dem 1. Dezember 2026. Die Fahrzeugregistrierung wird entweder online über den neuen Kundenbereich Meine Maut, der ab dem 1. Dezember 2026 auf diesem Portal (www.emyto.sk/de) freigeschaltet wird, oder persönlich an ausgewählten Kontaktstellen möglich sein. Bei der Registrierung können für die registrierten Fahrzeuge auch neue Bordgeräte entgegengenommen werden. Diese können jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2027 für Fahrten im neuen elektronischen Mautsystem verwendet werden.

Müssen meine Fahrzeuge bereits am 1. Januar 2027 registriert sein?

Entscheidend ist nicht der 1. Januar 2027 selbst, sondern die erste Fahrt auf festgelegten Straßenabschnitten im neuen elektronischen Mautsystem. Wir empfehlen daher, die Fahrzeuge mit ausreichendem Vorlauf vor ihrer ersten Fahrt im Jahr 2027 zu registrieren. Vor dieser Fahrt muss jedes mautpflichtige Fahrzeug im neuen System registriert und mit einem neuen Bordgerät ausgestattet sein. 

Wann und wo erfahre ich mehr über das neue elektronische Mautsystem und seine Dienste?

Ausführliche Informationen zur Registrierung und zu den erforderlichen Unterlagen, zu den abzuschließenden Verträgen, zu den neuen Bordgeräten, zu den Möglichkeiten der Mautzahlung, zur Verwaltung des Mautkontos und zum Kundenservice werden auf diesem Informationsportal ab dem 24. November 2026 veröffentlicht.