Ab 1. Januar wechselt der Mautbetreiber in der Slowakei

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Häufig gestellte Fragen

Praktische Antworten auf die häufigsten Kundensituationen

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 im elektronischen Mautsystem?

Ab dem 1. Januar 2027 wird die Mauterhebung in der Slowakischen Republik mit einem neuen elektronischen Mautsystem fortgeführt. Das neue System wird im Eigentum der Národná diaľničná spoločnosť, a.s. stehen, die weiterhin Verwalter der Mauterhebung bleibt. Die Mautdienste im Modus der vorausgezahlten Maut, einschließlich der Fahrzeugregistrierung, der Bereitstellung neuer Bordgeräte und des Kundenservice, werden von CzechToll s.r.o. als Mautdienstanbieter erbracht.

Für Fahrzeugbetreiber, die ab 2027 das neue elektronische Mautsystem nutzen, bedeutet dies insbesondere, dass sie ein oder mehrere Fahrzeuge in diesem System registrieren, neue Vertragsverhältnisse eingehen und neue Bordgeräte entgegennehmen müssen. 

Was bleibt ab dem 1. Januar 2027 unverändert?

Die grundlegenden Prinzipien der elektronischen Mauterhebung in der Slowakei bleiben erhalten. Die Technologie der Mauterhebung, die Art der Mautberechnung, die Mautsätze, das Netz der festgelegten Straßenabschnitte sowie die Kategorien der mautpflichtigen Fahrzeuge ändern sich nicht.

Weiterhin gilt, dass ein mautpflichtiges Fahrzeug vor der Fahrt auf festgelegten Straßenabschnitten im elektronischen Mautsystem registriert und mit einem Bordgerät ausgestattet sein muss. 

Wie lange bleibt das derzeitige Mautsystem in Betrieb?

Das derzeitige elektronische Mautsystem bleibt bis zum 31. Dezember 2026 im regulären Betrieb. Das bedeutet, dass sämtliche Dienste bis dahin in unverändertem Umfang erbracht werden und für Fahrten im derzeitigen System weiterhin die derzeitigen Bordgeräte verwendet werden müssen. 

Muss ich jetzt etwas tun?

Nein. Im Zusammenhang mit dem neuen elektronischen Mautsystem sind derzeit keine Schritte erforderlich. Nutzen Sie das derzeitige elektronische Mautsystem und seine Dienste weiterhin wie bisher.

Gegen Ende des Jahres müssen Sie jedoch im Zusammenhang mit dem Übergang zum neuen elektronischen Mautsystem ein oder mehrere Fahrzeuge vorregistrieren und dafür neue Bordgeräte entgegennehmen. Die Vorregistrierung der Fahrzeuge für das neue Mautsystem beginnt am 1. Dezember 2026.