Bratislava, den 27. August 2020 – Die Verordnung des Ministeriums für Transport und Bauwesen der Slowakischen Republik Nr. 228/2020 GBl. legt mit Wirksamkeit ab 1. September 2020 eine neue Liste von bestimmten Abschnitten bei Autobahnen, Straßen I. Klasse und Straßen II. Klasse mit Mauterhebung fest und hebt die Verordnung des Ministeriums für Transport und Bauwesen der Slowakischen Republik Nr. 475/2013 GBl. im Wortlaut der geltenden Fassung auf.