Zahlungen im Pre-Pay Regime

A. Informationen über die Zahlungen der vorausbezahlten Mautgebühr, die bei der Registrierung und beim Vertragsabschluss notwendig sind

Im Pre-Pay Regime kann die Entrichtung der Mautgebühr durch folgende Zahlungsmittel erfolgen:

  • im baren bei einer Kontakt- oder Vertriebsstelle,
  • mit einer Bankkarte bei einer Kontakt- oder Vertriebsstelle,
  • mit einer Treibstoffkarte bei einer Kontakt- oder Vertriebsstelle, deren Herausgeber durch den Verwalter der Mauterhebung genehmigt wurde.

Eine ungefähre Höhe der Mautgebühr können Sie beim Mautkalkulator errechnen.

Die minimale Höhe einer einmaligen Zahlung der vorausbezahlten Mautgebühr im baren beträgt 50 EUR inklusive MWSt. Der minimale Restbetrag der vorausbezahlten Mautgebühr beträgt 12 EUR inklusive MWSt.

 

B. Informationen über die Zahlungen der vorausbezahlten Mautgebühr während der Geltungsdauer der Verträge

Ist die Höhe der vorausbezahlten Mautgebühr gleich oder niedriger als der erforderliche minimale Restbetrag der vorausbezahlten Mautgebühr, indiziert das Fahrzeuggerät dem Fahrzeugführer das Erreichen dieses Limits. Anhand der leuchtenden und ausschaltbaren akustischen Anzeige, die in der Bedienungsanleitung beschrieben ist, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die nächste Kontakt- oder Vertriebsstelle aufzusuchen und die Mautgebühr im Voraus zu bezahlen oder die begrenzten Fahrstrecken zu verlassen. Andernfalls wird ihm das Fahrzeuggerät nach der völligen Ausschöpfung der vorausbezahlten Mautgebühr gesperrt.

Im Falle der Rückgabe von nicht verbrauchter Mautgebühr im baren wird nur ein Betrag bis zu der 100 EUR nicht übersteigenden Höhe rückerstattet. Beträgt die Höhe der nicht verbrauchten Mautgebühr mehr als 100 EUR, wird sie ausschließlich in Gesamthöhe auf das Bankkonto des Fahrzeughalters rückerstattet.

Die nicht verbrauchte Mautgebühr, die mittels einer Treibstoffkarte entrichtet wurde, wird der Verwalter der Mauterhebung ausschließlich auf das Bankkonto des Fahrzeughalters rückerstatten.

Ist die Höhe der vorausbezahlten Mautgebühr gleich oder niedriger als der festgesetzte minimale Restbetrag der vorausbezahlten Mautgebühr, indiziert das Fahrzeuggerät gemäß der Bedienungsanleitung dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeugführer das Erreichen dieses Limits. Aufgrund der Indizierung ist der Fahrzeughalter und/oder der Fahrzeugführer verpflichtet, die nächste Kontakt- oder Vertriebsstelle aufzusuchen und die Mautgebühr im Voraus zu bezahlen oder die begrenzten Fahrstrecken zu verlassen.

Stellt man bei der Überprüfung des Restbetrages der vorausbezahlten Mautgebühr fest, dass der Fahrzeughalter und/oder der Fahrzeugführer die entsprechende Mautgebühr nicht entrichtet haben, wird ihm eine Nachzahlung der Mautgebühr zur Bezahlung auferlegt, wobei in dem Fall, dass es unmöglich ist, die tatsächlich zurückgelegte Wegstrecke der Fahrzeugs auf den begrenzten Fahrstrecken festzustellen, die Mautgebühr aus einer Distanz von 650 km und dem entsprechenden Satz errechnet wird.

Eine eventuelle Überzahlung der Mautgebühr wird der Verwalter der Mauterhebung auf die gleiche Art zurückerstatten, auf die die Mautgebühr bezahlt wurde. Wurde die Mautgebühr durch die Kombination mehrerer Arten entrichtet, ist der Verwalter der Mauterhebung berechtigt, die Art der Überzahlungsretournierung zu wählen. Die mit der Überzahlungsretournierung verbundenen Bankgebühren trägt der Fahrzeughalter. Eine den Betrag von 100 EUR nicht übersteigende Überzahlung wird im baren rückerstattet.
Bezahlt der Fahrzeughalter die Mautgebühr im Pre-Pay Regime und entsteht ihm durch die unrichtige Einstellung des Fahrzeuggerätes ein Rückstand an Mautgebühren, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, den Rückstand unverzüglich zu entrichten.

 

Zahlungen im Post-Pay Regime

Im Post-Pay Regime (auf Rechnung) kann die Entrichtung der Mautgebühr auf eine der folgenden Arten gewählt werden:

  • mittels Banküberweisung direkt auf das Konto des Verwalters der Mauterhebung,
  • mittels eines Herausgebers von Treibstoffkarten,
  • bei einer Kontaktstelle mittels Bankkarte, Treibstoffkarte oder im baren.

Wird die Rechnung mittels der Herausgeber von Treibstoffkarten bezahlt, übermittelt der Verwalter der Mauterhebung dem Fahrzeughalter eine Rechung, die für den Fahrzeughalter nur einen informativen Charakter hat und vom Fahrzeughalter nicht bezahlt wird.

Wird die Mautgebühr (Rechnung) mittels Banküberweisung bezahlt, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, die Zahlung durch ein variables Symbol und ein spezifisches Symbol zu identifizieren, die auf der zu bezahlenden Rechnung angeführt sind. Wird die Mautgebühr mittels Banküberweisung aus Ausland bezahlt, oder die Eingabe der variablen und spezifischen Symbols unmöglich, ist der Fahrzeughalter verpflichtet, beide Symbole im Vermerk der Banküberweisung in der nachstehenden Form anzuführen: VS:XXXXXXXXXX; SS:YYYYYYYYY. Die Rechnung wird auch die Fälligkeitsfrist der Rechnung enthalten, die standardmäßig 14 Kalendertage beträgt.

Die Bezahlung der Mautgebühr muss dem Konto des Verwalters der Mauterhebung spätestens am Fälligkeitstag der entsprechenden Rechnung in derer Gesamthöhe gutgeschrieben werden.

Werden die Mautgebühr und/oder sonstige Verpflichtungen nicht einmal innerhalb von 3 Kalendertagen ab deren Fälligkeit bezahlt, ist der Systembetreiber berechtigt, sämtliche Fahrzeuggeräte des Fahrzeughalters, der mit der Bezahlung der Mautgebühr und sonstiger Verpflichtungen in Verzug gerät, zu sperren, wobei jedes blockiertes Fahrzeuggerät dem Fahrzeughalter und/oder dem Fahrzeugführer den Sperrzustand entsprechend der Bedienungsanleitung des Fahrzeuggerätes indiziert.

Im Rahmen der Forderungseintreibung kommt es gleichzeitig mit der Übermittlung der zweiten Mahnung zur Befriedigung der Forderung aus der Sicherheitsleistung, die durch den Fahrzeughalter in Form einer Bankgarantie oder auf eine andere Art beim Abschluss des Vertrags über die Nutzung begrenzter Fahrstrecken gewährt wurde.

Die eventuellen Überzahlungen der entrichteten Mautgebühr werden in die nächste Rechnungsperiode miteinbezogen. Will der Fahrzeughalter die Rechungsüberzahlung für die Mautgebühr vor der Beendigung der nächsten Rechnungsperiode rückerstatten, muss er darum mittels eines eingereichten schriftlichen Antrags auf Rückerstattung der Finanzmittel ersuchen, der dem Systembetreiber zugestellt wird. Wird die Rückerstattung der Überzahlung in bargeldloser Form beantragt, wird diese auf das im Vertrag über die Nutzung begrenzter Fahrstrecken angeführte Bankkonto des Fahrzeughalters bezahlt.
Bezahlt der Fahrzeughalter die Mautgebühr im Post-Pay Regime, geht der Verwalter der Mauterhebung bei der Verrechnung des Zahlungsrückstands der Mautgebühr entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Entsteht durch die unrichtige Einstellung des Fahrzeuggerätes eine Überzahlung der Mautgebühr, wird der Fahrzeughalter um derer Rückerstattung in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Mauterhebung ersuchen.

Ausführliche Informationen über die zur Registrierung notwendigen Angaben und Urkunden finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwalters der Mauterhebung und des Systembetreibers.

 

Akzeptierte Brennstoffkarten für bargeldlose Bezahlung der elektronischer Maut im Rahmen der Mautvorauszahlung (prepaid)

Der Mauterhebungsverwalter und der Systembetreiber akzeptieren die in der unten angeführten Tabelle angegebene Brennstoffkarten für die bargeldlose Bezahlung der komplexen Dienstleistung der elektronischen Mauterhebung.

Der Mautzahlungspflicht ist mit Hilfe der in der unten angegebener Tabelle angeführten Brennstoffkartenherausgeber nachzukommen. Diese Brennstoffkarte dienen zur Mautbezahlung im Rahmen der Mautvorauszahlung an allen Kundenstellen ohne jegliche Begrenzung.

ACHTUNG! Der Pfand für das OBU Fahrzeuggerät ist nicht mit der Brennstoffkarte zu begleichen!

 

Herausgeber der Brennstoffkarte


Akzeptierter Präfix (prefix)

Verträge über die Benutzung von bestimmten Straßenabschnitten im Rahmen der Mautvorauszahlung (prepaid)
ZAHLUNGSGENEHMIGUNG

E100 700523 JA
E100 782546 JA
LogPay 707842 JA
LogPay 708175 JA
DKV 7043 JA
SHELL  7002 JA
SHELL 7077 JA
WAG/Eurowag 789663
(ohne 789663100)
JA
SLOVNAFT GOLD 70800572, 70800578, 70800574 JA
SLOVNAFT SILVER 70800570 JA
SLOVNAFT 70800583 JA
TIFON Gold card 78969012 JA
MOL Romanian Gold card 70800512 JA
MOL Romanian Gold card 70816781  JA
MOL Romanian Red card 70800518 JA
MOL Austrian Gold card  70800552 JA
MOL Hungarian Red card 70800598 JA
MOL Hungarian Silver card  70816770 JA
MOL Hungarian Gold card  70816780 JA
Energo Petrol Bosnia Gold card 70800522 JA
MOL Serbia Gold card 70800532 JA
MOL Slovenia Gold card 70800542 JA
IES Italy Gold card 70800582 JA
SLOVNAFT CZ Gold card 70800562 JA
MOL Europe Gold card 70800592 JA
CCS 7079327 JA
TOTAL/AS24 Eurotrafic 711302, 711304, 711306 JA
TOTAL/AS24 Eurotrafic 711308 - 711311,
711318 - 711320,
711350 - 711399
JA
OMV 710101, 710103 - 710105,
710109 - 710111
JA
UTA 706000 JA
TRAFINEO  700673 - 700699 JA
TRAFINEO 710200 - 710203 JA
TRAFINEO 710205, 710207 JA
TRAFINEO  710211 - 710214 JA
TRAFINEO 704470 - 704476,
704479 - 704488,
704490 - 704499
JA
EUROTOLL 782459 JA
Multi Service 708380 JA
PaySystem 70239600, 920312190003 JA

 

Akzeptierte Brennstoffkarten an den Kundenstellen für die Registrierung in das elektronische Mautsystem im Rahmen der Mautnachzahlung (postpaid)

Der Mauterhebungsverwalter und der Systembetreiber geben bekannt, dass die Forderungen, die dem Mauterhebungsbetreiber gegenüber dem Fahrzeugbetreiber anhand des Vertrags über die Benutzung von bestimmten Straβenabschnitten innerhalb Folgezahlung der Maut im Zusammenhang mit Mautzahlung mittels akzeptierter Brennstoffkarten entstanden sind, werden durch den Mauterhebungsverwalter mittels des Rats der Zessionare einschlieβlich des Systembetreibers an den Aussteller der einschlägigen Brennstoffkarte im Einklang mit der Bestimmung des Paragraphs 524 und des folgenden Gesetzes Nr. 40/1964 der Gesetzsammlung in gültiger Fassung abgetreten.

 

E100 700523 1
E100 782546 1
LogPay 707842 1
LogPay 708175 1
DKV 7043 1
SHELL 7002 1
SHELL 7077 1
WAG/Eurowag 789663
(ohne 789663100)
1
SLOVNAFT GOLD 70800572, 70800578, 70800574 N
SLOVNAFT SILVER 70800570 N
SLOVNAFT 70800583 N
TIFON Gold card 78969012 N
MOL Romanian Gold card 70800512 N
MOL Romanian Gold card 70816781 N
MOL Romanian Red card 70800518 N
MOL Austrian Gold card 70800552 N
MOL Hungarian Red card 70800598 N
MOL Hungarian Silver card  70816770 N
MOL Hungarian Gold card 70816780 N
Energo Petrol Bosnia Gold card 70800522 N
MOL Serbia Gold card 70800532 N
MOL Slovenia Gold card 70800542 N
IES Italy Gold card 70800582 N
SLOVNAFT CZ Gold card 70800562 N
MOL Europe Gold card 70800592 N
CCS 7079327 N
TOTAL/AS24 Eurotrafic 711302, 711304, 711306 1
TOTAL/AS24 Eurotrafic 711308 - 711311,
711318 - 711320,
711350 - 711399
1
OMV 710101, 710103 - 710105,
710109 - 710111
1
UTA 706000 1
TRAFINEO  700673 - 700699 1
TRAFINEO 710200 - 710203 1
TRAFINEO 710205, 710207 1
TRAFINEO  710211 - 710214 1
TRAFINEO 704470 - 704476,
704479 - 704488,
704490 - 704499
1
EUROTOLL 782459 1
Multi Service 708380 1
PaySystem 70239600, 920312190003 N