Die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Betreiber und/oder der Fahrer der Fahrzeuge laut dem Gesetz Nr. 474/2013 GBl. über die Mauterhebung für die Benutzung der begrenzten Abschnitte der Straßenkommunikationen und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung sind berechtigt die Personen durchzuführen, die mit der Ausübung der Kontrolle im Sinne vom § 25 Abs. 2 des angeführten Gesetzes in Mitwirkung mit den Organen des Polizeikorps der Slowakischen Republik im Rahmen der Ausübung der Aufsicht über die Kontinuität und Sicherheit des Straßenverkehrs beauftragt sind.

Die mit der Ausübung der Kontrolle beauftragten Personen im Sinne vom § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die Mauterhebung sind:

a) die Angestellten des Verwalters der Mauterhebung,
b) die Angestellten der Person, die von dem Verwalter der Mauterhebung mit der Ausübung der Tätigkeiten laut § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Mauterhebung beauftragt wurde.

 

Die mit der Durchführung der Kontrolle beauftragte Person weißt sich am Ort der Kontrolle mit dem vom Ministerium ausgestellten Ausweis aus. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Inhabers die Identitätsangaben Familienname und Name.

Die Kontrolle ist auf dem ganzen Gebiet der Slowakischen Republik durch die mobilen Einheiten der Mautpolizei in einem ununterbrochenen Regime von 7 Tagen in der Woche und 365 Tage im Jahr gesichert.

In dem Wagen der Mautpolizei arbeitet eine gemischte Wache, die von dem Angehörigen der Mautpolizei des Polizeikorps und dem Mautbeamten – dem Angestellten des Systembetreibers (der Gesellschaft SkyToll) gebildet wird, der für die Bedienung der Informationssysteme und der technischen Detektionsausrüstung des Wagens der Mautpolizei verantwortlich ist. Die Kontrolle wird dynamisch während der Fahrt des Wagens und statisch auf den Abstellflächen realisiert.

 

Die dynamische Kontrolle besteht im Aussuchen und Anhalten der Fahrzeuge, bei denen auf Grund der Informationen aus dem zentralen Informationssystem und aus dem System für die Kontrolle der Mauterhebung, die vom Systembetreiber betrieben werden, der Verdacht auf Begehen eines Mautvergehens, sog. Mautinzident erfasst ist. Außer des gezielten Aussuchens realisieren die mobilen Einheiten der Mautpolizei auch die stichweise Kontrolle der Fahrzeuge mit der Pflicht der Mautzahlung.

Bei der statischen Kontrolle werden mit Hilfe von speziellen technischen Mitteln die geparkten Fahrzeuge kontrolliert. Das System der Kontrolle der Mauterhebung besteht außer den mobilen Einheiten der Mautpolizei auch aus dem Netz der fixen und übertragbaren Straßenkontrolltoren, die automatisch die Sammlung der Daten und die Selektion der aus dem Begehen des Mautvergehens verdächtigen Fahrzeuge sichern.

 

 Die Fahrzeuge der Mautpolizei sind mit ähnlichen technischen Kontrollanlagen wie die Kontrollrampen ausgestattet. Sie sind für die ununterbrochene 24-stündige mobile Kontrolle der Fahrzeuge mit der Pflicht der Mautzahlung auf verschiedenen Stellen der begrenzten Straßenabschnitte bestimmt. Außer dieser Kontrolle führt die Mautpolizei auch die Verfolgung der konkreten Fahrzeuge auf Grund der Unterlagen aus der zentralen Aufsichtsarbeitsstätte durch. Die Fahrzeuge, bei denen sie die Verletzung der Mautpflicht feststellen wird, ist die Mautpolizei berechtigt mit hohem Finanzregress – Strafe entweder direkt an Ort und Stelle in dem Blockverfahren, bzw. in dem Verwaltungsverfahren bei dem zuständigen Verkehrsamt zu sanktionieren. Außer der Finanzstrafe kann sie bei der Feststellung von ernsthaften Verletzungen der Pflichten den Fahrer daran hindern in der Fahrt fortzusetzen.

Der Bestandteil der Arbeit der Mautpolizei sind auch die präventiven Kontrollen – mit Hilfe der modernsten Technologie kann sie der Kontrolle nicht nur jedes fahrende Fahrzeug während der Fahrt auf dem begrenzten Straßenabschnitt, sondern auch die auf den Raststätten und Tankstellen abgestellten Fahrzeuge unterwerfen.


Bei der Einhaltung aller Regel und Vorschriften muss aber kein Fahrer oder Betreiber des Fahrzeuges mit der Pflicht der Mautzahlung Komplikationen oder Sanktionen befürchten und er kann unbeschränkt und ohne Probleme alle Autobahnen und Schnellstraßen und die begrenzten Straßen niedrigerer Kategorien in der Slowakischen Republik benutzen.