Bratislava, 22. Juni 2020 – Die Regierung der Slowakischen Republik ändert und ergänzt durch ihre Anordnung Nr. 22/2020 (Gbl.) mit Wirksamkeit ab dem 1. Juli 2020 die Regierungsanordnung Nr. 497/2013 (Gbl.), durch welchedie Berechnungsweise der Maut, der Mauttarif-Höhe und das Ermäßigungssystem von den Mauttarifen (Mautsätzen) für die Nutzung vorbehaltener Straßenabschnitte bestimmt werden (im Wortlaut der einschlägigen Folgevorschriften).